Steinbruch Überfilzen: Rohrdorfer zieht Antrag auf Erweiterung zurück

Rohrdorf, 8. Mai 2023 – Das Südbayerische Portlandzementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH (SPZ) betreibt im Ortsteil Überfilzen der Gemeinde Nußdorf am Inn einen Kalksteinbruch, der Rohstoffe für das Zementwerk in Rohrdorf liefert. Infolge einer Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 wurde einstweilig der Abbau oberhalb einer Höhe von 758 m ü. NN eingestellt. Daraufhin beantragte das SPZ im Jahr 2019 eine klarstellende Abbaugenehmigung für den bereits genehmigten flächenmäßigen Umgriff oberhalb dieser Höhenlinie. Aufgrund der Einschätzung des Landratsamtes Rosenheim, ein Biotop, das sich oberhalb von 758 Höhenmetern befindet, könne nicht ausgeglichen werden, hat sich das SPZ entschieden, diesen Antrag heute zurückzuziehen.

Landratsamt orientiert sich an Auffassung des Landesamtes für Umwelt

Seit 2019 wird auf Initiative des SPZ die Genehmigung des Abbaus oberhalb einer Höhe von 758 m ü. NN. im Steinbruch Überfilzen behördlich geprüft. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens war zu Tage getreten, dass im beantragten Abbaubereich ein bislang nicht kartiertes, rund 1.800 m² großes Felsbiotop liegt. Eine Rohstoffgewinnung in diesem Bereich ist nur unter Beachtung besonderer naturschutzrechtlicher Vorgaben zulässig. Die Frage, ob das Biotop im Falle eines Abbaus ausgleichbar wäre, wurde aufgrund ihrer fachlichen Komplexität dem Landesamt für Umwelt (LfU) vorgelegt. Das LfU vertritt – abgeleitet aus der Methodik der Biotopkartierungen – die Auffassung, dass eine Beseitigung von Felsbiotopen in der dafür vorgesehenen Zeit nicht ausgeglichen werden könne, weist aber auf offene Diskussionspunkte zu dieser Auffassung hin. Das Landratsamt hat sich in einem öffentlich bekannt gewordenen Anhörungsschreiben die ablehnende Auffassung des LfU zu eigen gemacht. Das SPZ teilt diesen Standpunkt nicht und wurde darin von zahlreichen vom SPZ beigezogenen naturschutzfachlichen Gutachtern bestätigt.

500.000 Tonnen CO2-Emissionen könnten vermieden werden

Daher beantragte das SPZ eine Befreiung von der Biotopschutzpflicht und begründete den Antrag mit den erheblichen CO2-Einsparungen, die sich aus dem Abbau des besonderen Gesteins im Steinbruch Überfilzen ergeben würden. Die Einsparung betrüge rund 10.000 t CO2-Äquivalent pro Jahr. Ein vergleichbarer Einspareffekt würde durch eine jährliche Pflanzung von 800.000 Bäumen erreicht. Auf das Rohstoffvorkommen im gesamten Steinbruch betrüge die CO2-Minderung 500.000 Tonnen. Aufgrund der Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt kann dieser Minderungseffekt jedoch nicht genutzt werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat jüngst im Ministerialschreiben vom 24.02.2023 die nachgeordneten Behörden deutlich dazu angewiesen, bei jeder behördlichen Entscheidung die Bedeutung für den Klimaschutz zu ermitteln und Klimaschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen. Gesetzliche Entscheidungsspielräume seien zu Gunsten des Klimaschutzes zu nutzen. Das SPZ bedauert, dass das Landratsamt Rosenheim trotz der Anweisung des StMUV an seiner ablehnenden Haltung festhält und die Erteilung einer Befreiung ausschließt. „Es ist für uns schwer nachvollziehbar, dass ein 1.800 Quadratmeter großes Biotop eine Einsparung einer halben Million Tonnen Kohlendioxid aufwiegen soll“, sagt Anton Bartinger, technischer Leiter der Sparte Zement beim SPZ. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Untere Naturschutzbehörde das Allgemeinwohl über lokale Interessen stellt und damit die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Treibhausgasneutralität bis 2045 vorantreibt, statt zu erschweren.“

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung zieht das SPZ den 2019 gestellten Antrag auf Erweiterung des Abbaubetriebs im Steinbruch Überfilzen oberhalb einer Höhe von 758 m ü. NN am heutigen 8. Mai zurück.

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