Steinbruch Überfilzen: Verwaltungsgericht München lehnt Anwohnerklage ab

Rohrdorf, 1. August 2022 – Für den Nußdorfer Ortsteil Überfilzen geht vom Steinbruch keine Gefahr aus. Zu dieser Einschätzung kam am 20. Juli der 5. Senat des Verwaltungsgerichts München. Die Klage eines Anwohners des Ortsteils Überfilzen wurde noch am Tag der mündlichen Verhandlung abgewiesen.

Der Kläger wollte erreichen, dass das Landratsamt Rosenheim dem Zementwerk den Abbau von Geröllhalden oberhalb der Bermen sowie den Abbau von Muschelkalk untersagt. Zudem sollten im gesamten Steinbruch Überfilzen Sprengungen verboten werden. Beklagter in der Sache war der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Rosenheim. Das Südbayerische Portland- Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH war zum Termin beigeladen.

Der Kläger hatte bereits im Oktober 2019 den gleichlautenden Antrag beim Landratsamt Rosenheim eingereicht und keine für ihn befriedigende Antwort erhalten. Auch der zweite Anlauf beim Verwaltungsgericht München scheiterte nun, nachdem das Gericht infolge der Ausführungen des amtlichen Sachverständigen Dr. Stefan Glaser vom Bayerischen Landesamt für Umwelt sowie der Gutachter Prof. Dr. Kurosch Thuro vom Lehrstuhl für Ingenieurgeologie an der TU München und Dipl.-Ing. Josef Hellmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vom Landesoberbergamt Nordrheinwestfalen, keine weiteren Ermittlungen für notwendig hielt und die Klage unmittelbar abwies. Nach Einschätzung der Gutachter geht von dem Abbau im Steinbruch Überfilzen keine Gefahr für den gleichnamigen Ortsteil aus.

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