Zementwerk Hatschek nach dem großen Umbau in der Optimierungsphase

Nach dem Abschluss der Investitionen von 50 Mio. Euro in Energie- und Rohstoffeffizienz sowie in Luftreinhaltung werden seit April die Anlagenteile schrittweise wieder in Betrieb genommen.

Nach dem Spatenstich im Dezember 2017 wurde sofort mit dem Ofenumbau begonnen.

Parallel zum laufenden Betrieb schritt der Bau während des Jahres 2018 voran, bis schließlich am 10. Dezember für insgesamt 18 Wochen der Drehrohrofen für die Verbindung der Neuanlagen mit dem Bestand abgestellt werden musste.

Hüttensandanlieferung per Bahn spart 4.000 LKW-Fahrten

Ganz nebenbei wurde ein wichtiges Teilprojekt, nämlich die Inbetriebnahme der Hüttensandentladeanlage für Bahntransporte, abgeschlossen und im November 2018 offiziell eingeweiht. Damit werden 4.000 LKW-Fahrten pro Jahr eingespart. Ein wichtiger Beitrag zur CO2-Reduktion und zum Klimaschutz!

Die Arbeiten bei der Ofenmodernisierung verliefen Gott sei Dank ohne schweren Unfall und im April war es endlich so weit. Der Ofen wurde gezündet und am 14. April fiel erstmals das Brennprodukt Klinker aus dem umgebauten Ofen in den neuen Klinkerkühler mit Heißgasfilter und weiter in den neuen Klinkerbrecher.

Damit begann eine wichtige Phase von verschiedenen Einstellungsarbeiten und Inbetriebnahmen, die voraussichtlich noch bis Herbst andauern werden.

Energieffizienz durch Kalzinator und Brennkammer (Pyrorotor)

Pyrorotor und Kalzinator sind das „Herzstück“ der modernisierten Anlage, weil damit die Wärme nicht nur wie früher am Hauptbrenner eingebracht wird, sondern besser verteilt werden kann und genau dort eingesetzt wird, wo es der Prozess erfordert, was zur gewollten Steigerung in der Energieeffizienz und zur weiteren CO2-Reduktion führt.

Betriebssituation – Pyrorotor stabilisiert den Betrieb!

Im April und im Mai war der Betrieb noch sehr unregelmäßig. Vor allem galt es die Brennstoffversorgung (Erdgas, Kohle, flüssige Ersatzbrennstoffe und aufbereitete, nicht recyclierbare Kunststoffe) am Hauptbrenner und am neuen Kalzinator stabil ins Laufen zu bringen. Anfangs kam es daher zu häufigen Ofenabstellungen, unter anderem mangels Brennstoff. Vereinzelt gab es bei solchen Störungen auch Staubaustritte. Wir bedauern, dass es dadurch auch zu Unannehmlichkeiten in der Nachbarschaft gekommen ist.

Mittlerweile sind sämtliche Brennstofflinien und sämtliche Brenner verlässlich in Betrieb. Seit drei Wochen ist auch der letzte Teil der Inbetriebnahme abgeschlossen.

Der neu installierte, sogenannte Pyrorotor zur Mitverbrennung von grobstückigen, qualitätsgesicherten Kunststoffabfällen wurde vor drei Wochen in Betrieb genommen. Damit ist es gelungen, den Ersatzbrennstoffanteil auf das gewohnt hohe Niveau anzuheben, den Brennprozess weiter zu stabilisieren und eine Reihe von wichtigen „Nebeneffekten“ zu erzielen, die sehr wahrscheinlich auch die Geruchswahrnehmungen zukünftig deutlich reduzieren werden.

Die Staubaustritte aufgrund von kurzfristigen Sicherheitsabschaltungen des Elektrofilters aus dem Kamin sind in den letzten zwei Monaten geringer geworden, auch wenn wir zuletzt am Donnerstag, 8. August 2019, diesbezüglich einen Rückschlag erlitten.

Von 29.Juli bis 2. August wurde der Ofen abgestellt, um dem Lieferanten Gelegenheit für Nachbesserungen zu geben. Dabei wurden auch wichtige Maßnahmen (automatisierte Kühlwassereindüsung, Reinigungsöffnungen, etc.) umgesetzt, die die Wahrscheinlichkeit von Geruchswahrnehmungen in Zukunft deutlich senken werden.

Emissionsgrenzwerte werden eingehalten

Alle Schadstoffe, die am Kamin kontinuierlich gemessen werden und die auch wichtige Informationen über die Güte der Verbrennung liefern bzw. Quelle von Geruchswahrnehmungen sein könnten, liegen deutlich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten.

Brennstoffe

Als Regelbrennstoffe werden Erdgas und gemahlene Braunkohle, als Ersatzbrennstoffe werden Altöle, Lösemittelgemische und Kunststoffe aufgegeben. Diese Brennstoffqualitäten wurden in den vergangenen Jahren auch in der alten Ofenanlage eingesetzt. Der Ersatzbrennstoffanteil beträgt rd. 85 %, vergleichsweise lag er 2018 mit der alten Anlage auf ähnlichem Niveau.

Eingesetzte Schlüsselnummern – verwertete Abfälle

2018 2019 (01.01. – 30.06.) Bezeichnung
31220 31220 Konverterschlacke
31301 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen
31309/88 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen (ausgestuft)
31402 Putzereisandrückstände, Strahlsandrückstände
31409 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
31451 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifischen nicht schädlichen Beimengungen
31488 Gießformen und -sande vor dem Gießen
31489 31489 Gießformen und -sande nach dem Gießen
31602 Steinschleifschlamm
31604 31604 Tonsuspensionen
54102 54102 Altöle
55370 55370 Lösemittelgemische ohne halogenierte organische Bestandteile, Farb- und Lackverdünnungen (zB „Nitroverdünnungen“), auch Frostschutzmittel
57128 57128 Polyolefinabfälle
57131 57131 aufbereitete Kunststoffabfälle, qualitätsgesichert
57502 Altreifen und Altreifenschnitzel
58107 Stoff- und Gewebereste, Altkleider
91107 heizwertreiche Fraktion aus aufbereiteten Siedlungs- und Gewerbeabfällen und aufbereiteten Baustellenabfällen, nicht qualitätsgesichert
91108 91108 Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert

Anrainerbeschwerden

Nach dem Ofenumbau kam es zu Lärmbelästigungen durch eine neue Frischluftklappe. Das Problem ist mittlerweile gelöst. Weitere Lärmbeschwerden hängen nicht mit dem Ofenumbau zusammen. Wir sind um gute nachbarschaftliche Beziehungen bemüht und haben z.B. durch gezielte Schienenschmierung die Quietschgeräusche beim Verschieben von Bahnwaggons deutlich reduzieren können. Fallweise Lärm verursachende LKW-Anlieferungen wurden zeitlich auf 06:00 – 20:00 eingeschränkt.

Meldungen über Geruchsbelästigungen in Form von „chemischen Gerüchen“ wurden in den letzten Wochen unter Berücksichtigung von Wetterdaten (Wind, Temperatur und Niederschlag) intern und auch durch das Amt der oberösterreichischen Landesregierung analysiert. Die Auswertung durch den Amtssachverständigen ergab, dass 50 % der Wahrnehmungen aufgrund der zum Zeitpunkt des Auftretens der Gerüche vorherrschenden Windrichtung meteorologisch nicht mit der Emissionsquelle zusammenpassen. Auch die beschriebene Geruchscharakteristik passt oft nicht mit den Emissionsdaten des Zementwerks zusammen.

Grundsätzlich können Gerüche, z.B. bei Betriebsstörungen nicht ausgeschlossen werden. Sehr selten kann auch bei bestimmten Witterungsbedingungen das Ofenabgas aus dem Kamin zu Boden gedrückt werden, was zu kurzfristigen Geruchswahrnehmungen führen kann.

Geruchsrelevante Bestandteile des Ofenabgases können zum Beispiel Ammoniak, Stickoxide, Wasserstoffchlorid, Schwefeldioxid oder organische Bestandteile sein. Diese Bestandteile werden kontinuierlich am Kamin gemessen und liegen deutlich unter den jeweiligen Grenzwerten.

Wir zeichnen kontinuierlich Wetter-, Wind-, Betriebs- und Emissionsdaten auf.

Mit Ihren möglichst genauen Angaben über Ort, Zeit, Dauer und Beschreibung der Geruchswahrnehmung können wir die vorhandenen Daten nutzen und auswerten, wie wahrscheinlich der Geruch seinen Ausgang im Zementwerk hatte, bzw. können wir herausfiltern, bei welchen Prozessbedingungen Geruchsbeschwerden vermehrt vorkommen. Dies kann bei der weiteren Optimierung zur Vermeidung von Gerüchen helfen.

Infotelefon bei Beobachtung
Für allfällige Beobachtungen, ob Staub, Lärm oder Geruch, wurde ein Infotelefon eingerichtet. Unter der Nummer 07612 788 301 können werktags von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr Anfragen und Beschwerden an das Unternehmen gerichtet werden. Dabei wird ersucht, eine möglichst exakte Beschreibung des Zeitpunktes, des Ortes, der Dauer sowie eine Beschreibung des aufgetretenen Phänomens bekannt zu geben.

Gerne laden wir Sie bei Interesse auch ein, sich ein Bild vor Ort zu machen. Termine für Werksführungen können ebenfalls unter der angegebenen Telefonnummer organisiert werden.

Ausblick

August

  • Inbetriebnahme des Pyrorotors

September

  • Inbetriebnahme der Wärmeauskopplung und erstmalige Einspeisung von Wärme in das vom Partner Energie AG errichtete Fernwärmenetz.

Oktober

  • Anhand von Lärmmessungen muss nachgewiesen werden, dass der gesamte Betrieb nicht lauter ist als bei der Referenzmessung im Jahr 2016.
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